Eine funktionierende Abwasserentsorgung ist ein wichtiger Bestandteil des Gewässerschutzes und der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Gemeinde sorgt gemeinsam mit den zuständigen Betreibern und Fachstellen für einen sicheren und nachhaltigen Betrieb der Entwässerungsanlagen.
Für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Entwässerungssatzung. Dazu gehören insbesondere die ordnungsgemäße Herstellung, Unterhaltung und Nutzung der Grundstücksentwässerungsanlagen sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Abwasser.
Kläranlage:
Gegenbachstr. 18
94139 Breitenberg
08584/1277
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